Kanzlei des vereidigten Dolmetschers und Übersetzers

Kanzlei

Unsere Kanzlei garantiert ihren Kunden die höchste Qualität ihrer Dienstleistungen. Alle Tätigkeiten werden im Einklang mit dem Gesetz über den Beruf des vereidigten Übersetzers und Dolmetschers vom 25. November 2004 ausgeführt. Wir garantieren Professionalität, Zuverlässigkeit und einen substantiellen und individuellen Zugang zu jedem Kunden. Die professionelle Dienstleistung wird durch qualifizierte Mitarbeiter/innen in unserem Büro gewährleistet, die bereit sind, jede Auskunft zu erteilen.

Wir üben alle Tätigkeiten aus, die sich aus Artikel 13 des Gesetzes über den Beruf des vereidigten Übersetzers und Dolmetschers ergeben:

„Art. 13 Der vereidigte Übersetzer ist berechtigt:

  1. Übersetzungen aus einer Fremdsprache ins Polnische und aus dem Polnischen in eine Fremdsprache anzufertigen und zu beglaubigen sowie die von anderen Personen angefertigten Übersetzungen in diesem Bereich zu überprüfen und zu beglaubigen.
  2. Beglaubigte Kopien von Dokumenten in einer Fremdsprache anzufertigen, Kopien von Dokumenten, die von anderen Personen in einer bestimmten Fremdsprache erstellt wurden, zu überprüfen und zu beglaubigen.
  3. Dolmetscherleistungen zu erbringen.”

Die Kanzlei gibt detaillierte Informationen über den Zeitplan und die Gesamtkosten der Übersetzung. Das Dolmetschen erfolgt nach vorheriger telefonischer, elektronischer oder persönlicher Terminvereinbarung, in begründeten Fällen auch außerhalb der Dienstzeiten und an Feiertagen.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

Schneller Kontakt

Krzysztof Serczyński
+48 519 386 144
biuro@serczynski.pl

unsere Arbeitszeiten:
Mo - Fr: 8:00 - 16:00
Sa: nach Terminabsprache

Weitere Kontaktdaten finden Sie hier.